Allgemeine Geschäftsbedingungen
HOOGENDAM INTERNATIONAL
Allgemeine Geschäftsbedingungen von HOOGENDAM INTERNATIONAL, ansässig und geschäftlich tätig am Venrayseweg 214, 5928 RJ in Venlo
Allgemeines:
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Lieferungen, Ausführungen von Arbeiten und alle sonstigen mit uns geschlossenen Verträge.
1.2 Alle Aufträge und Bestellungen, wie immer sie genannt werden, unserer Auftraggeber/Abnehmer gelten als Anerkennung und Akzeptanz dieser Bedingungen.
1.3 Bedingungen unserer Auftraggeber/Abnehmer finden auf die mit uns geschlossenen Verträge nur Anwendung, soweit wir dies schriftlich anerkannt und bestätigt haben.
2. Alle unsere Angebote sind freibleibend.
Haftung:
3. Obwohl wir nach bestem Wissen und Gewissen unsere Ratschläge und Waren sowie auszuführenden Arbeiten erteilen, übernehmen wir (außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits) keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch oder bei oder infolge der Verwendung, welcher auch immer, des Produkts durch den Auftraggeber/Abnehmer entstehen.
4. Wir erkennen keine Haftung für Ungenauigkeiten in Daten usw. an, die uns von oder im Namen der Auftraggeber/Abnehmer zur Verfügung gestellt wurden, um sie bei der Ausführung des mit uns geschlossenen Vertrages zu verwenden. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber/Abnehmer oder über ihn von Dritten erhaltenen Daten oder Dokumente zu prüfen.
Wir dürfen uns auf deren Richtigkeit verlassen. Unser Auftraggeber/Abnehmer wird uns diesbezüglich von allen eventuellen, aus den genannten Ungenauigkeiten resultierenden Ansprüchen Dritter in jeder Hinsicht freistellen.
Lieferung:
5. Die Lieferung unserer Produkte erfolgt ab Venlo, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Alle Lieferzeiten werden von uns nach bestem Wissen und Können, jedoch völlig unverbindlich angegeben. Die in einer eventuellen Auftragsbestätigung oder mündlich oder telefonisch angegebene Lieferzeit wird von uns so genau wie möglich bestimmt. Wegen Überschreitung der Lieferzeit sind wir niemals zu Schadensersatz verpflichtet.
7. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgen muss, wird jede Lieferung als eine gesonderte Transaktion mit allen damit verbundenen Rechtsfolgen betrachtet.
8.1 Wenn Lieferungen aus Gründen, die außerhalb unseres Verschuldens liegen, nicht normal und ohne Unterbrechung erfolgen können, sind wir berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten dem Auftraggeber/Abnehmer in Rechnung zu stellen.
8.2 Sollte sich während der Ausführung von uns angenommener Arbeiten herausstellen, dass diese undurchführbar sind, sei es aufgrund uns unbekannter Umstände oder aus Gründen höherer Gewalt, so haben wir das Recht zu verlangen, dass der uns erteilte Auftrag so geändert wird, dass die Ausführung der Arbeit möglich wird, es sei denn, dass die Ausführung aufgrund
der unbekannten Umstände oder höherer Gewalt niemals möglich sein wird. Wir haben dann Anspruch auf volle Vergütung der bereits von uns erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob diese nützlich sein werden oder nicht.
8.3 Alle Kosten, die uns auf Wunsch des Auftraggebers/Abnehmers entstehen, gehen vollständig zu dessen Lasten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Preis:
9. Sollten sich nach Annahme eines Auftrags Umstände ergeben, die den Preis der zu liefernden Waren beeinflussen, ist der Auftraggeber/Abnehmer berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren, und zwar innerhalb von 14 Tagen nachdem er über den neuen Preis informiert wurde oder davon vernünftigerweise Kenntnis hätte nehmen können.
Höhere Gewalt
10. Fälle höherer Gewalt wie Betriebsstörungen und/oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten sowie jede Transportbehinderung oder -verzögerung, ferner die Nichtlieferung von Waren durch unsere Lieferanten, Streiks und Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote oder -beschränkungen, Brand, Unfälle, Mobilmachung, Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen oder Anordnungen einer Behörde, Beschlagnahmen jeglicher Art sowie alle anderen Umstände, gleichgültig ob diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren, die die Erfüllung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft verhindern oder die Ausführung des Vertrages erheblich erschweren als vorgesehen, geben uns das Recht, die Lieferung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
Reklamation
11. Reklamationen bezüglich eventueller falscher Lieferungen, der Qualität der gelieferten Waren, der Stückzahlen der gelieferten Waren, der Ausführung der erbrachten Leistungen müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren/Fertigstellung der Arbeiten per Einschreiben gemeldet werden. Spätere Reklamationen müssen von uns nicht bearbeitet werden. Wenn und soweit eine Reklamation von uns akzeptiert wird, haben wir die Wahl, entweder erneut zu liefern oder zu ersetzen oder gänzlich von der Lieferung abzusehen. Der Käufer kann niemals einen Anspruch auf Entschädigung für Schäden geltend machen, die ihm oder Dritten entstanden sind oder entstehen könnten.
Garantie
12. Hinsichtlich der Gewährung eventueller Garantien für von uns zu liefernde Artikel wird ausdrücklich vorbehalten, dass für Artikel, die nicht von uns hergestellt wurden, keine weiteren Garantien gewährt werden als die vom tatsächlichen Hersteller dieser Artikel abgegebenen.
Zahlung
13. Jede Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns das Recht vor, per Nachnahme oder erst nach Vorauszahlung des Kaufpreises/Preises für die auszuführenden Arbeiten zu liefern. Bleibt der Auftraggeber/Abnehmer bei Fälligkeit mit der Zahlung des Kaufpreises/Preises für die zu liefernden Arbeiten in Verzug, sind wir, ohne dass es einer Mahnung bedarf, berechtigt, eine Zinsvergütung von 1 Prozent pro Monat auf den offenen Betrag ab Rechnungsdatum zu verlangen. Wurde mit uns eine andere Zahlungsfrist vereinbart, so beginnt die genannte Zinsvergütung am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Zudem gehen zu Lasten des Auftraggebers/Abnehmers alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung unserer Forderung. Diese Kosten umfassen unter anderem: Mahn-, Protest- und Wechselkosten sowie die Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Einziehung, auch wenn die Kenntnisnahme der Forderung in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt.
Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des einzutreibenden Betrages, mindestens jedoch EURO 50,- zuzüglich Mehrwertsteuer. Wir müssen im Übrigen nicht nachweisen, dass die Inkassokosten tatsächlich angefallen sind. Sollten wir gezwungen sein, den Konkurs unseres Auftraggebers/Abnehmers zu beantragen, so schuldet dieser uns neben dem geschuldeten Betrag, den darauf entfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten sowie den Zinsen, auch die Kosten des Konkursantrags, berechnet nach dem üblichen Tarif.
Sicherheit
14.1 Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages mit einem Auftraggeber/Abnehmer ist für uns die Kreditwürdigkeit dieses Auftraggebers/Abnehmers. Sollten uns in irgendeiner Weise Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit eines Auftraggebers/Abnehmers wecken, so haben wir das Recht, unsere Lieferungen/Arbeiten sofort einzustellen oder Sicherheitsleistungen für die Zahlung zu verlangen.
14.2 Falls der Auftraggeber/Abnehmer uns gegenüber in irgendeiner Weise seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Zahlungsaufschub, Insolvenz, Pfändung, Vermögensabtretung oder Liquidation der Geschäfte des Auftraggebers/Abnehmers, wird alles, was er uns aufgrund eines Vertrages schuldet, sofort fällig und in vollem Umfang zahlbar. Wir haben dann das Recht, noch nicht bezahlte Waren zurückzufordern und abzuholen, unbeschadet unseres Rechts aus der Vertragsverletzung des Auftraggebers/Abnehmers.
14.3 Der Auftraggeber/Abnehmer befindet sich durch den bloßen Umstand der nicht fristgerechten Erfüllung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung, einer Klageschrift oder ähnlichen Akte bedarf, um ihn in Verzug zu setzen.
Eigentumsvorbehalt
15.1 Alle von uns gelieferten Waren, unabhängig von Ersatzlieferungen, Bestandsveränderungen und Teil- oder Komplettzahlungen, bleiben unser Eigentum, bis der gesamte Kaufpreis bezahlt ist.
15.2 Der Auftraggeber/Abnehmer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, solange jedoch die Zahlung einer Warenlieferung noch nicht erfolgt ist, ist der Auftraggeber/Abnehmer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit Dritten zu dienen oder unter welchem Titel auch immer an Dritte zur Sicherung zu übertragen.
15.3 Der Auftraggeber/Abnehmer, der mit der Zahlung in Verzug ist, ist verpflichtet, die noch nicht verkauften Waren auf erste Anforderung an uns zurückzugeben.
Anwendbares Recht
16. Auf alle unsere Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.
Streitigkeiten
17. Alle Streitigkeiten, die zwischen uns und unseren Auftraggebern/Abnehmern bezüglich dieser Bedingungen und/oder des geschlossenen Vertrages entstehen oder entstehen könnten, werden unter Ausschluss jedes anderen Gerichts dem zuständigen Gericht in Arnhem unterbreitet.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, in einem solchen Fall das Verfahren vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzes des Auftraggebers/Abnehmers anhängig zu machen.